Die Differenzbesteuerung kann beim Wiederverkauf bestimmter gebrauchter beweglicher Gegenstände sowie von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten angewendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Umsatzsteuer wird auf die positive Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet und nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Auf die Marge gilt der Regelsteuersatz von 19 %. Der Umsatzsteuerbetrag darf in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden. Für bestimmte Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten gelten zusätzliche Regeln und Wahlrechte.