USt-Rechner berechnet den Umsatzsteuerbetrag sowie den Brutto- und Nettopreis. Der USt-Prozentsatz ist vorausgefüllt, Sie können ihn aber ändern oder den Wert entfernen. Die Ergebnisse werden auf die gewünschte Genauigkeit gerundet. Sie können auch eine Währungsumrechnung durchführen.
Sie können auch die Umsatzsteuer % auswählen, indem Sie auf den Prozentsatz in der folgenden Tabelle klicken.
Schweiz (Mehrwertsteuer) | |
| Normalsatz | 8,1 % Alle steuerbaren Leistungen, die nicht dem reduzierten Satz oder dem Sondersatz für Beherbergung unterliegen. Dazu gehören die meisten Waren und Dienstleistungen, alkoholische Getränke sowie Restaurationsleistungen; auch Lebensmittel im Rahmen von Restaurationsleistungen unterliegen dem Normalsatz. |
| reduzierter Satz und Sondersatz | 3,8 % Beherbergungsleistungen in der Hotellerie und Parahotellerie. Der Sondersatz gilt für die Gewährung von Unterkunft einschliesslich Frühstück, auch wenn das Frühstück separat in Rechnung gestellt wird. 2,6 % Unter anderem Lebensmittel ausser alkoholischen Getränken, Wasser in Leitungen, Vieh, Geflügel und Fische zu Speisezwecken, Getreide, Sämereien und Pflanzen, Futtermittel, Dünger und Pflanzenschutzmittel, Medikamente, nicht werbliche Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in gedruckter oder elektronischer Form sowie Produkte für die Monatshygiene. Auch bestimmte landwirtschaftliche Dienstleistungen sowie nicht gewerbliche Leistungen von Radio- und Fernsehgesellschaften unterliegen dem reduzierten Satz. |
| steuerfrei mit Vorsteuerabzug | Von der Steuer befreit sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Ausfuhrlieferungen sowie bestimmte Leistungen des internationalen Verkehrs und damit zusammenhängende Leistungen. Die diesen Leistungen zuordenbare Vorsteuer bleibt grundsätzlich abzugsfähig. |
| steuerfrei ohne Vorsteuerabzug | Von der Steuer ausgenommen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur, bestimmte Leistungen von Versicherungen sowie des Geld- und Kapitalverkehrs, bestimmte Glücksspiele und zahlreiche Umsätze im Bereich von Grundstücken und Immobilien. Die damit zusammenhängende Vorsteuer ist grundsätzlich nicht abzugsfähig. Für zahlreiche ausgenommene Leistungen kann freiwillig zur Besteuerung optiert werden, jedoch nicht in allen Fällen. |
| nicht steuerbar | Nicht der Mehrwertsteuer unterliegen insbesondere Tätigkeiten ausserhalb einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit sowie sogenannte Nicht-Entgelte, beispielsweise Spenden und Subventionen, soweit sie keine Gegenleistung für eine Leistung darstellen. Auch Umsätze zwischen Mitgliedern derselben Mehrwertsteuergruppe werden nicht besteuert. |
| Reverse-Charge-Verfahren | Bei der Bezugsteuer versteuert der inländische Leistungsempfänger bestimmte Leistungen anstelle des ausländischen Leistungserbringers. Dies betrifft insbesondere nach dem Empfängerortsprinzip steuerbare Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen sind, sowie bestimmte werkvertragliche Leistungen. Seit 1. Januar 2025 unterliegen auch Übertragungen von Emissionsrechten und ähnlichen Rechten der Bezugsteuer, in bestimmten Fällen auch bei einem inländischen Leistungserbringer. Die Bezugsteuer ist kein Nullsatz. |
| Differenzbesteuerung | Die Margenbesteuerung nach Art. 24a MWSTG gilt für Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen. Wurde beim Ankauf keine Vorsteuer abgezogen, kann zur Berechnung der Steuer der Ankaufspreis vom Verkaufspreis abgezogen werden; besteuert wird somit grundsätzlich die positive Marge. Für gewöhnliche gebrauchte bewegliche Gegenstände gilt diese Margenbesteuerung nicht allgemein: dort kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Abzug fiktiver Vorsteuer zur Anwendung. |
| Befreiung von der Steuerpflicht | Unternehmen sind grundsätzlich von der obligatorischen Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn der massgebende weltweite Jahresumsatz weniger als 100 000 Franken beträgt. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen gilt grundsätzlich eine Grenze von 250 000 Franken. Auf die Befreiung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen verzichtet und eine freiwillige Registrierung gewählt werden. |
Die Talschaften Samnaun und Sampuoir gelten für Warenlieferungen mehrwertsteuerlich als Ausland. Dienstleistungen, beispielsweise Hotel-, Restaurant- oder Beratungsleistungen, gelten dort dagegen als im Inland erbracht. Das Fürstentum Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Mehrwertsteuergebiet.
| Bevorstehende Änderungen: | |
| 29.11.2026 | Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden über eine Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes von 8,1 % auf 8,5 % und des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3,8 % auf 4 % zur Mitfinanzierung der 13. AHV-Rente. Der reduzierte Satz bliebe bei 2,6 %. Bei einer Annahme dürfte die Erhöhung nicht vor 2028 in Kraft treten. Bundesamt für Sozialversicherungen |
| Frühere Änderungen: | |
| 01.01.2025 | Produkte für die Monatshygiene werden neu mit dem reduzierten Satz von 2,6 % besteuert. Eine umfassendere MWST-Revision führt zudem die Plattformbesteuerung für bestimmte Online-Marktplätze, neue Steuerausnahmen unter anderem für weiterverkaufte Reiseleistungen sowie für berechtigte Unternehmen die Möglichkeit der jährlichen MWST-Abrechnung ein. Eidgenössische Steuerverwaltung |
| 01.01.2024 | Der Normalsatz der Mehrwertsteuer steigt von 7,7 % auf 8,1 %, der reduzierte Satz von 2,5 % auf 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,7 % auf 3,8 %. Eidgenössische Steuerverwaltung |
Hinweis: Die Steuerinformationen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung. Die Aufstellung ist nicht vollständig. Bei der Mehrwertsteuer gibt es zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle. Prüfen Sie Ihren eigenen Fall anhand der Hinweise der Steuerverwaltung. Angaben geprüft am 22.09.2026.
Deutschland | ||
| Regelsteuersatz | 19 % | |
| ermäßigter Steuersatz | 7 % | |
Österreich | ||
| allgemeine | 20 % | |
| ermäßigte | 13 % 10 % 4,9 % | |
Rundung der Umsatzsteuer: EU, Deutschland und andere europäische Länder
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU und der Europäische Gerichtshof überlassen die Regeln zur Rundung der Umsatzsteuer den Mitgliedstaaten. Die nationalen Vorschriften unterscheiden sich erheblich. In Deutschland wird auf Rechnungen kaufmännisch auf den nächsten Cent gerundet, während in der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Nettoumsätze in vollen Euro ausgewiesen werden.
Rundungen bei der Mehrwertsteuerberechnung: Mathematisch unmögliche Preise?
Es gibt eine ganze Reihe von Preisen inklusive Mehrwertsteuer, die mathematisch nicht erreicht werden können, wenn die Steuer vom mehrwertsteuerfreien Preis berechnet wird. Ein Beispiel sind 400 €. Diese Preise sind auch möglich, aber dann muss der mehrwertsteuerfreie Preis als gerundet interpretiert werden.
VAT Gap – Wie viel Mehrwertsteuer wird in den EU-Ländern nicht erhoben?
In den EU-Ländern blieben 9,5 % der Mehrwertsteuer unerhoben. Die Liste der EU-Länder und Beitrittskandidaten finden Sie hier.
In Europa fällt Mehrwertsteuer an - in den USA Sales tax
In Europa rechnen die Unternehmen der Produktionskette die vom Verbraucher gezahlte Mehrwertsteuer proportional zu ihrer Wertschöpfung an den Staat ab. Das US-amerikanische Sales tax hingegen wird vollständig von dem Unternehmen in Rechnung gestellt, das den Verbraucherverkauf getätigt hat. Sales tax wird an lokale Betreiber gezahlt, nicht an den Staat.
Viele der heutigen Steuern wurden bereits in der Antike verwendet. Die Entscheidung über die Besteuerung ist von den Autokraten in die Parlamente verlagert worden, und das Steuerniveau ist gestiegen. Früher dienten Steuern dazu, Kriege zu führen, heute dienen Steuern der Aufrechterhaltung von Wohlfahrtsstaaten.
Websites und Rechner für jeden Tag